Es können zwei Anordnungen à jeweils 15 Sitzungen vom Arzt/von der Ärztin angeordnet werden. Insgesamt also 30 Sitzungen. Sollte es sich im therapeutischen Prozess zeigen, dass eine Fortführung der Therapie über die 30 Sitzungen hinaus indiziert und zielführend ist, wird ein psychiatrischer Bericht benötigt, um eine Kostengutsprache für weitere Therapiesitzungen bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.